Kostenübernahme
Hebammenhilfe kann in der Schwangerschaft, zur Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit in Anspruch genommen werden.
Schwangerenbetreuung umfasst die Vorsorge, Beratung, Hilfe bei Beschwerden und den Geburtsvorbereitungskurs. Zu den Leistungen nach der Geburt gehören die Wochenbettbetreuung, Stillberatung und der Rückbildungsgymnastikkurs.
Die Kosten hierfür übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.
Weitere Informationen finden Sie hier: Hebammenhilfe-Gebührenverordnung (HebGV vom 28. Oktober 1986, BGBl. I, S.1662)
Privat versicherte Frauen sollten sich für die Kostenübernahme vorab bei ihrer privaten Krankenversicherung erkundigen.
Zusätzliche Angebote
- Geburtsvorbereitende Akupunktur
- Akupunktur als Therapie in Schwangerschaft und Wochenbett
- Homöopathische Anamnese
- Säuglingspflegekurs
- Partnerbeitrag im Geburtsvorbereitungskurs
Die Kosten hierfür müssen selbst übernommen werden. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung, wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind.
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